Aktualisiert am 5. Oktober 2026:

Dieser Beitrag ist auf die seit 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen umgestellt. Was sich gegenüber vorher geändert hat, lesen Sie hier: Förder-Novelle 2026 im Überblick.

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich 2026 mehr denn je – nicht nur wegen der Unabhängigkeit von Öl und Gas, sondern auch dank kräftiger staatlicher Förderung. Über die KfW sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 % Zuschuss möglich. Als Familienbetrieb für Heizung & Sanitär aus Düren begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Pflichtberatung bis zur fertigen Anlage. Hier erklären wir das Wichtigste in Kürze.

Kostenlose Förder-Checkliste 2026 (PDF) Alle Fördersätze, Boni und die 8 Schritte zum Zuschuss – übersichtlich auf 2 Seiten zum Ausdrucken.
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Wie viel Förderung gibt es 2026?

Aktuell bezuschusst die staatliche KfW-Bank den Einbau einer Wärmepumpe in Privathaushalten mit 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro mit bis zu 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (je 15.000 Euro für die 2. bis 6., je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit) – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 19.600 Euro (70 %) bzw. 22.400 Euro (80 %). Im besten Fall lassen sich die Gesamtkosten für eine Wärmepumpe so etwa halbieren.

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni. Die Bausteine sind kombinierbar – gedeckelt bei 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 %:

  • Grundförderung: 30 % – für jede förderfähige Wärmepumpe.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % – für selbstnutzende Eigentümer:innen beim Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 1. August 2028.
  • Einkommens-Bonus: 40 %, 30 % oder 10 % – für selbstnutzende Eigentümer:innen bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 Euro pro Jahr. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich diese Grenzen einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag).
  • Effizienz-Bonus: entfallen – den früheren Zuschlag von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

Wichtig: Antrag vor dem Vorhabenbeginn

Der Förderantrag bei der KfW muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Dafür schließen Sie zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage der KfW) und laden ihn beim Antrag hoch. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Wir zeigen Ihnen, wie das richtig läuft – damit Ihnen keine Förderung verloren geht.

In 8 Schritten zum Zuschuss

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir den Weg zur Förderung in acht einfache Schritte gegliedert – genau diese finden Sie auch in unserer Checkliste zum Download:

  • Beratung sichern – vor dem Heizungstausch ist eine Fachberatung Pflicht. Übernehmen wir.
  • Angebot einholen – wir planen die passende Wärmepumpe für Ihr Gebäude.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) – stellen wir Ihnen als Fachunternehmen aus.
  • Vertrag mit Förder-Bedingung – Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen.
  • KfW-Antrag stellen – Sie als Eigentümer:in im Portal „Meine KfW“, mit BzA und Vertrag, vor Vorhabenbeginn.
  • Einbau durch Mager – fachgerechte Installation und Inbetriebnahme.
  • Nachweise einreichen – Rechnung und Bestätigung nach Durchführung bei der KfW.
  • Zuschuss erhalten – die KfW zahlt direkt auf Ihr Konto aus.

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Die Sätze sinken schrittweise: Der Klimageschwindigkeits-Bonus fällt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht – die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Wir übernehmen das Förder-Thema für Sie

Förderanträge, Fristen, Nachweise – das klingt nach viel Bürokratie. Bei uns müssen Sie sich darum nicht allein kümmern: Von der Pflichtberatung über die Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur fertigen Wärmepumpe begleitet Sie die Helmut Mager GmbH durch den gesamten Förder- und Einbauprozess. So holen Sie das Maximum aus der Förderung heraus – ohne Stress.

Kostenlosen Fördercheck starten Beratung anfragen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Förder- oder Energieberatung. Angaben zu Fördersätzen, Boni und Voraussetzungen ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der KfW bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Stand: 5. Oktober 2026 (KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026).