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Update (Stand 2. August 2026):

Das KfW-Antragsportal ist seit dem 21. Juli wieder geöffnet – die neuen Förderkonditionen gelten jetzt verbindlich. Anträge für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien können also wieder gestellt werden. Wichtig: Die Fördersätze sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich weiter – wer wechseln will, sichert sich jetzt den höchsten Satz. Wir übernehmen Beratung und Antrag: 02421 38293

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird umgebaut: Am 8. Juli hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Novelle der Heizungsförderung beschlossen. Für Eigentümer in Düren und Umgebung heißt das – die Förderung bleibt attraktiv, wird aber schrittweise gekürzt. Hier sind alle Änderungen im Überblick, sauber eingeordnet von Ihrem Meisterbetrieb.

Die neuen Fördersätze im Überblick

bleibt Basisförderung
30 %

Für alle Projekte – unverändert für jeden Heizungstausch auf erneuerbare Energien.

sinkt Klimageschwindigkeits-Bonus
20 %16 % − 4 Punkte alle 6 Monate

Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen. Die 16 % gelten noch bis 31. Januar 2027 und sinken danach halbjährlich um 4 Punkte (jeweils zum 1. Februar und 1. August) – bis der Bonus 2028 ausläuft.

neu gestaffelt Einkommensabhängiger Bonus
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 30.000 €40 %
  • 30.000 – 40.000 €30 %
  • 40.000 – 50.000 €10 %

Nur für selbstnutzende Eigentümer. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: Die Einkommensgrenze verringert sich einmalig um 10.000 € – so rutschen viele Familien in eine höhere Bonusstufe.

Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
30.000 €28.000 €

Sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 €. Maximaler Zuschuss bei geringem Einkommen: bis zu 22.400 €. Regelung für weitere Wohneinheiten ist noch in Klärung.

entfällt Effizienz-Bonus
5 %0 %

Der Zuschlag für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird gestrichen.

eingeschränkt Tausch von EE-Heizungen

Der Wechsel von Wärmepumpe zu Wärmepumpe sowie von Fernwärme zur Wärmepumpe wird künftig gar nicht mehr gefördert. Wer von einer anderen erneuerbaren Heizung (z. B. einem Pelletkessel) auf eine Wärmepumpe wechselt, erhält ab 2027 nur noch die halbe Förderung – und keine mehr, wenn die alte EE-Heizung nach dem 1.1.2008 installiert wurde.

Außerdem geplant: Ab Q1 2027 kommt ein „Local-Content“-Kriterium („Made with EU“) – wer es nicht erfüllt, muss mit 15 Punkten weniger Grundförderung rechnen. Die genaue Ausgestaltung wird noch mit den Verbänden abgestimmt.

Was heißt das für Sie? Drei klare Empfehlungen

  1. Sie wollen umsteigen? Das Portal ist seit 21. Juli wieder offen – wir stellen Ihren Antrag zu den aktuellen Konditionen. Nicht abwarten: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und förderfähige Kosten halbjährlich weiter. Jedes Halbjahr Zögern kostet bares Geld.
  2. Geringes oder mittleres Einkommen / Familie mit Kind? Für Sie wird es teils sogar besser: Der neue Einkommensbonus bringt bis zu 40 % zusätzlich – in Summe sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Wir rechnen das kostenlos für Sie durch.
  3. Noch eine alte Öl- oder Gasheizung? Der Klimabonus von 16 % gilt nur für den Umstieg auf erneuerbare Energien und läuft bis 2028 schrittweise aus – je früher der Tausch, desto höher Ihr Satz. Wir beraten ehrlich, ob sich der Wechsel für Sie rechnet.

Quellen: Änderung der BEG-EM-Richtlinie (Novelle Juli 2026), KfW-Programminformationen zur Heizungsförderung, Presseinformation des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), ADAC-Meldung zur Förderkürzung. Stand: 2. August 2026 – die Novelle ist in Kraft, das KfW-Portal ist seit 21. Juli wieder geöffnet; einzelne Details (u. a. weitere Wohneinheiten, Local-Content-Kriterien ab 2027) sind noch in Klärung. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Förderrichtlinie und die KfW-Bedingungen. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend.