Förder-Novelle 2026: Die Wärmepumpen-Förderung wird gekürzt.
Der Haushaltsausschuss hat die BEG-Reform beschlossen – das KfW-Portal schließt vorübergehend. Was sich ändert und warum Sie jetzt handeln sollten.
Das KfW-Antragsportal wird voraussichtlich ab dem 9. Juli, 12:00 Uhr vorübergehend geschlossen. Bei Wiedereröffnung gelten aller Voraussicht nach die neuen, niedrigeren Fördersätze. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, kann jetzt noch zu den alten Konditionen einreichen – wir helfen sofort: 02421 38293
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird umgebaut: Am 8. Juli hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Novelle der Heizungsförderung beschlossen. Für Eigentümer in Düren und Umgebung heißt das – die Förderung bleibt attraktiv, wird aber schrittweise gekürzt. Hier sind alle Änderungen im Überblick, sauber eingeordnet von Ihrem Meisterbetrieb.
Die neuen Fördersätze im Überblick
Für alle Projekte – unverändert für jeden Heizungstausch auf erneuerbare Energien.
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen. Sinkt ab jetzt halbjährlich weiter (jeweils zum 1. Februar und 1. Juli).
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 30.000 €40 %
- 30.000 – 40.000 €30 %
- 40.000 – 50.000 €10 %
Nur für selbstnutzende Eigentümer. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: Die Einkommensgrenze verringert sich einmalig um 10.000 € – so rutschen viele Familien in eine höhere Bonusstufe.
Sinkt nach dem Neustart der Förderung halbjährlich weiter. Maximaler Zuschuss bei geringem Einkommen: bis zu 22.400 €. Regelung für weitere Wohneinheiten ist noch in Klärung.
Der Zuschlag für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird gestrichen.
Wer von einer erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Pelletkessel) auf eine Wärmepumpe wechselt, erhält ab 2027 nur noch die halbe Förderung – und gar keine, wenn die alte EE-Heizung nach dem 1.1.2008 installiert wurde. Auch der Wechsel von Wärmepumpe zu Wärmepumpe und von Fernwärme zur Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert.
Außerdem geplant: Ab Q1 2027 kommt ein „Local-Content“-Kriterium („Made with EU“) – wer es nicht erfüllt, muss mit 15 Punkten weniger Grundförderung rechnen. Die genaue Ausgestaltung wird noch mit den Verbänden abgestimmt.
Was heißt das für Sie? Drei klare Empfehlungen
- Sie haben schon eine Zusage oder BzA? Antrag jetzt sofort einreichen bzw. abschließen – während der Portalschließung gelten für BzA-Inhaber noch die alten Konditionen mit bis zu 70 % auf 30.000 €.
- Sie planen den Umstieg? Nicht abwarten: Die Sätze sinken ab jetzt alle 6 Monate weiter. Jedes Halbjahr Zögern kostet bares Geld – wir prüfen Ihre Situation ehrlich und kümmern uns um den Antrag, sobald das Portal wieder öffnet.
- Geringes oder mittleres Einkommen / Familie mit Kind? Für Sie wird es teils sogar besser: Der neue Einkommensbonus bringt bis zu 40 % zusätzlich – in Summe sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Wir rechnen das kostenlos für Sie durch.
Quellen: Beschlussvorlage des Haushaltsausschusses zur Änderung der BEG-EM-Richtlinie (Drucksache 21/3759), Presseinformation des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) vom 7. Juli 2026, ADAC-Meldung zur Förderkürzung. Stand: 8. Juli 2026 – die Novelle ist beschlossen, einzelne Details (u. a. weitere Wohneinheiten, Local-Content-Kriterien) sind noch in Klärung. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Förderrichtlinie und die KfW-Bedingungen. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend.